Laut der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (2.COVID-19-NotV) ist es z.B. für Seilbahnbetriebe erforderlich ein Sicherheits- bzw. Präventionskonzept zu erarbeiten.
In Abstimmung mit unseren Kunden führen wir diese Erstellung aus. Dabei ist es erforderlich, dass gemeinsam mit den
Dieses Präventionskonzept ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Wir empfehlen hier, dass dieses Konzept nach einer ersten Phase einer Überarbeitung unterzogen wird, damit hier auch eine praktische Umsetzung möglich ist.
Fragen Sie uns, wir stehen Ihnen hier gerne zur beratend und unterstützend zur Seite.