Brandschutz- und Sicherheitsengineering

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SAFETY ENGINEERING

Innovative Lösungen für den Bereich Brandschutz- und Sicherheitstechnik sowie Behördenverfahren

Brandschutzkonzepte / Brandschutzgutachten

Erstellen von Brandschutzkonzepten / brandschutztechnischen Beschreibungen zur Einhaltung der OIB-Richtlinien

Brandschutzkonzept mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens für die Darstellung der Einhaltung der Schutzbestimmungen – Innovative Brandschutzkonzepte und Lösungen!

Die Brandschutzkonzepte werden lt. der OIB–Richtlinie – Abweichungen sowie der VFDB Richtlinie … erstellt.

Die Brandschutzkonzepte sollen nicht nur der Behörde für die Genehmigung dienen, sondern auch für den Bauherrn und seine ausführenden Firmen,  damit diese einen Leitfaden für die Bauarbeiten und umzusetzenden Maßnahmen haben.

Eine wirtschaftliche Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen steht unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben im Vordergrund.

Löschwasserkonzepte

Für die Bereitstellung von Löschwasser ist neben der Gemeinde auch der Bauherr verantwortlich. Um die Wirtschaftlichkeit auch in diesem Bereich zu gewährleiten, ist es erforderlich, dass die Löschwasserversorgung im Vorfeld bereits miteingeplant wird. Auch besteht die Möglichkeit durch die Optimierung der Löschwasserbereitstellungen Kosten zu sparen. So können mehrere Betriebe gemeinsam Löschwasseranlagen nutzen.

Sanierungskonzepte

Allumfassende Sanierungskonzepte erfordern ein Feingefühl bei der Planung. Durch die Optimierung von baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen kann hier der wirtschaftliche und technisch optimalste Standard erreicht werden.

Auch besteht die Möglichkeit durch eine umfassende Ausnutzung der gewerberechtlichen Möglichkeiten eine wirtschaftlich vertretbare Umsetzung zu erreichen.

Gewerberechtliche Einreichungen

Wir unterstützen neue Gewerbetreibende bei Ihrem Behördendschungel, um eine rasche und unbürokratische Genehmigung zu erlangen. Auch bestehenden Gewerbebetrieben wird bei Erweiterungen, wie Zu- und Umbauten, mit Rat und Tat zur Seite gestanden.

Brandschutztechnische Baubegleitung und Abnahmen / ÖBA

Durch die oftmals behördlich vorgeschriebene brandschutztechnische Baubegleitung kann während der Bauphase bereits sichergestellt werden, dass die vorgeschriebenen und geplanten Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Dabei sind neben den baurechtlichen Vorgaben auch die Vorgaben der Bauprodukteverordnung von wesentlicher Bedeutung. Durch eine optimierte Auswahl von Produkten können meist die Wirtschaftlichkeit und eine Kostenoptimierung durchgeführt werden. Eine brandschutztechnische Baubegleitung ersetzt im Nachhinein hohe kostenintensive Sanierungen. Die brandschutztechnische Baubegleitung kann auch freiwillig vom Bauherrn beauftragt werden.

Brandlastberechnungen

Eine Brandlastberechnung ist für die wirtschaftliche Auslegung der brandschutztechnischen Anlagen als Basis unumgänglich. Damit wird ermöglicht, dass die brandschutztechnischen Anlagen in Bezug auf Ihre Wirkung und Kosten optimiert werden können.

Feuerbeschau gem. K-GFPO

Für jedes Objekt ist eine Feuerbeschau gem. K-GFPO gesetzlich erforderlich. Die Feuerbeschau für das „hohe Risiko“ ist alle 5 Jahre durchführen zu lassen.

Wir können Sie auch gerne bei der Behebung von Mängeln unterstützen und die Umsetzung dieser für Sie überwachen, ob diese auch ordnungsgemäß ausgeführt werden (zB Abschottungen, Einbauten von Brandschutz-Türen,…)

Explosionsschutz / VEXAT

Für jeden Betrieb ist ein Dokument erforderlich, in dem die Gefahren einer Explosion behandelt werden. Diesbezüglich werden von uns die erforderlichen Dokumente erstellt.

Sicherheitsanalysen / Sicherheitskonzepte

Bei Durchführung von Sicherheitsanalysen vor und nach Unfällen werden mögliche Gefahren aufgrund von standardisierten Vorgaben behandelt. Damit werden mögliche Unfälle und Störfälle bereits im Vorfeld in Ihrer Wirkung analysiert. Ein sicherer Betrieb wird somit gewährleistet und eine mögliche Schadensrate minimiert.

Brandschutzpläne / Fluchtwegspläne

Bei sämtlichen brandschutztechnischen Anlagen sind Brandschutzpläne gem. TRVB O 121 erforderlich. Fluchtwegspläne sind in jedem Betrieb erforderlich.

Betriebsüberprüfungen

Wir überprüfen Ihre Betriebsanlagen, ob Sie dem heutigen Stand der Technik entspricht und führen u.a. die wiederkehrenden §82b-GewO-Überprüfung durch, Feuerbeschauen bei hohem Risiko (zB wenn Brandschutzeinrichtungen vorhanden sind, wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sprinkleranlagen,..)…

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Wir sind übersiedelt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie finden uns ab sofort am neuen Firmenstandort in der Ribnigstraße 4, 9580 Villach-Drobollach