Mit dem Newsletter des Amtes der Ktn. – Landesregierung wurde der Entwurf zur Änderung der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizei sowie der Ktn-Bauvorschriften veröffentlich.

Der Entwurf ist bis 15.2.2019 unter dem Link abrufbar.

Wesentliche Änderungen: (nicht vollständig)

  1. Änderung der Kehrfristen für die einzelnen Heizmedien.
  2. Wechsel der Vorschreibung der Rauchwarnmelder aus den Bauvorschriften in die K-GFPO. Dies soll nun im §32 Abs 3a eingefügt werden. Der Absatz in der K-BV soll entfallen.
- Enovathemes