EUR ING, Dipl.-HTL-Ing. Peter Anderwald
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EU-BPV
Durch den „New Approach“ ist auch im Bereich der Bauprodukte nun die Umstellung auf die CE-Kennzeichnung erfolgt.
Sämtliche Bauprodukte sind laut der Bauprodukteverordnung sowie den einschlägigen nationalen Richtlinien nun mit einem CE-Zeichen bzw. ÜA-Zeichen zu versehen. Diesbezüglch gibt es eine Reihe von entsprechenden Vorschriften, wie diese Zeichen zu Erreichen sind.
Wesentlich ist, dass ein Produkt mit einer Leistungserklärung ausgestattet werden muss, wo der Hersteller auf Grund seiner Prüfungen die Leistungsfähigkeit seiner Produkte darlegen muss.
Bitte achten Sie auch beim Einbau, auf die Überstimmung mit der Leistungserklärung, da wenn diese mit der Verwendung nicht übereinstimmt, es zu großen rechtlichen Problemen führen kann.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Bauprodukteverordnung haben, wenden Sie sich an uns.