schon mal darüber nachgedacht?

Durch den Einsatz der Sprinklertechnik besteht die Möglichkeit der Abweichung von den Bauvorschriften.

Im Jahr 2020 wurde die ÖNORM EN 16925 über automatische Sprinkleranlagen für Wohnbereiche – „Homesprinklersysteme“ – veröffentlicht. In den einschlägigen Bauvorschriften ist diese Möglichkeit nicht angeführt. Damit wird erreicht, dass das Schutzniveau durch die Anwendung der Home-Sprinkler sehr gut erhöht wird.

Vor allem bei neuen Architekturvorhaben ist zu prüfen, ob nicht der Einsatz der HOME-Sprinkler einen gleichwertigen bzw. sogar erhöhten Schutz ermöglicht.

In der Industrie haben sich solche Systeme bereits durchgesetzt, im Wohn- und Geschäftsbereich noch nicht. Auch besteht durch die Verwendung von modernen Sprinklertypen die Möglichkeit, dass man eine Sprinkleranlage im Objekt kaum mehr sieht.

Durch die Einbindung der Home-Sprinkler besteht die Möglichkeit auch alternative Varianten umzusetzen. Dadurch ergibt sich ein Kosteneinsparungsmöglichkeit. Diese Einsparungen rechnen in den meisten Fällen die Kosten der Sprinkleranlage leicht auf. Dies ist jedoch je Fall zu überprüfen.

Fragen Sie uns wegen den Einsatzmöglichkeiten dieser neunen Technik!

Gang – geschützt mit verdeckten Sprinklerköpfen
Seitenwandsprinkler – nur die Rosette ist sichtbar