Es gibt bei Gewerbeanlagen immer wieder die Diskussion, ob eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist.
Durch das Bundesministerium wurde ein Erlass veröffentlicht, wo geregelt ist, dass keine genehmigungspflichtigen Emissionen von PV Anlagen ausgehen.
Somit ergibt sich, dass für den Bau der Anlage jedoch eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Sollte sich es um eine Freilandanlage handeln, ist eine Genehmigung nach dem K-EIWOG (Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) erforderlich. In den anderen Bundesländern ist hier das vergleichsweise zuständige Landesgesetz heranzuziehen.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!